Kosten
Die Vergütung der anwaltlichen Leistung
Die Gebühren für anwaltliche Dienstleistungen richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert und sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Gerne geben wir Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Anwalts- und Gerichtskosten und wägen das Prozessrisiko ab, bevor wir Kosten auslösende Maßnahmen veranlassen. So können Sie kalkulieren, ob sich für Sie ein Streitfall auch lohnt.
Erstberatung
Es besteht die Möglichkeit einer anwaltlichen Erstberatung, damit Sie sich über die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreites klar werden oder sich einfach erst einmal einen Überblick über die Rechtslage verschaffen können. Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung sind ebenfalls vom Gegenstandswert abhängig, betragen aber für Verbraucher höchstens 190,00 €.
Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, führen wir für Sie gerne eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung durch und prüfen, inwieweit die Kosten eines Rechtsstreits gegebenenfalls durch Ihren Versicherungsvertrag abgedeckt sind.
Prozesskosten- und Beratungshilfe
Eine Rechtsberatung ist keine Frage des Einkommens. Auch wer kein Geld hat, hat das Recht, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen. Wir werden Sie über die Möglichkeiten beraten, gegebenenfalls von staatlicher Seite Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu erhalten.
Kosten des Gerichtsverfahrens
Wer vor einem Gericht klagen will und keine Prozesskostenhilfe erhält, muss zunächst die Kosten des Gerichtsverfahrens selbst tragen. Dazu gehören die Kosten des eigenen Anwalts und die Gerichtskosten. Gewinnt er den Prozess, hat er einen Erstattungsanspruch gegen den Gegner. Kann er diesen Erstattungsanspruch aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Gegners nicht vollstrecken, muss er die Kosten weiterhin tragen, ausgenommen natürlich die Kosten des Gegners.