Arbeitsrecht

Arbeitsrecht


ist das Sonderrecht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Von besonderer Bedeutung ist die Rolle der Rechtssprechung, weil der Gesetzgeber viele Fragen nicht geregelt hat und die dadurch entstehenden Lücken im Streitfall von den Gerichten zu schließen sind. Kommt es zu Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis, so ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten als einem besonderen Zweig der Zivilgerichtsbarkeit eröffnet. Da nach dem Gesetz in erster Instanz Arbeitgeber und Arbeitnehmer die ihnen entstandenen außergerichtlichen Gebühren selbst tragen und auch im Falle des Obsiegens keine Kostenerstattung durch den Gegner erfolgt, ist eine kompetente vorgerichtliche Beratung zum Zwecke der Streitvermeidung von besonderer Bedeutung. Wir beraten sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer in Fragen des Kündigungsschutzes, der Durchsetzung oder Abwehr von Lohnforderungen, bei Abmahnungen und der Gestaltung von Arbeitsverträgen. Unser Anspruch: Wir erarbeiten mit unseren Mandanten in engem persönlichen Kontakt Gestaltungskonzepte. Wir streben an, Konflikte bereits im Vorfeld effizient und schnell zu lösen, gerade damit zeit- und kostenträchtige gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.

 

Schwerpunkte: