Erbrecht
Jeder Mensch stellt sich früher oder später die Frage, wie es nach dem Erbfall weitergehen und wem man sein Vermögen hinterlassen soll. Als Rechtsanwälte mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht helfen wir Ihnen zu Lebzeiten, Ihre Vorstellungen über Ihre Vermögensnachfolge zu formulieren und Erbstreitigkeiten so gut es geht zu vermeiden.
Nach dem Erbfall sind wir Ansprechpartner für Erben, Miterben, enterbte Angehörige, Vermächtnisnehmer und Testamentsvollstrecker.
Wir verfügen über einen umfangreichen Erfahrungsschatz im Erbrecht - sowohl in Erbscheinsverfahren und streitigen Erbauseinandersetzungen als auch in Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung - und unterstützen Sie bei der Wahrung und Durchsetzung Ihrer Interessen. Dabei decken wir das ganze Repertoire ab, das das Erbrecht und angrenzende Rechtsgebiete bereithält.
VOR dem Erbfall unterstützen wir Sie insbesondere bei
- der Gestaltung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
- der Planung und Umsetzung lebzeitiger Vermögensübertragungen
- der Ausgestaltung und Errichtung letztwilliger Verfügungen (Testaments- und Erbvertragsgestaltung)
- der Planung und Umsetzung der Unternehmernachfolge
NACH dem Erbfall helfen wir Ihnen bei
- der Entscheidungsfindung, ob eine Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden sollte
- der Beantragung der notwendigen Erbnachweise (Erbscheinsverfahren, Erbschein beantragen)
- der Prüfung und Berechnung der Ihnen zustehenden Ansprüche
- der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaften
- der Prüfung und Durchsetzung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- der Prüfung der vom Erblasser errichteten letztwilligen Verfügungen und Durchsetzung Ihrer Rechte (Testament anfechten)