Miet - und Pachtrecht
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist die Miete die Grundform der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung beweglicher und unbeweglicher Sachen zum Gebrauch an andere. Damit ist sie die bei weitem wichtigste Erscheinungsform der sogenannten Gestattungs- oder Gebrauchsüberlassungsverträge. Weitere Formen sind die Leihe sowie die Pacht. Dem Sozialcharakter der Miete kommt eine erhebliche Bedeutung zu, da in Deutschland nach wie vor mehr als die Hälfte der Bevölkerung zur Miete wohnt. Insbesondere folgende Fragen sind immer wieder Gegenstand von außergerichtlichen oder gerichtlichen Streitigkeiten:
1. Kündigung
Ihr Vermieter kündigt Ihnen, Sie wollen Ihre Wohnung jedoch nicht aufgeben! Sie wollen Ihre Wohnung kündigen, dürfen dies jedoch nicht! Ob Kündigung wegen Eigenbedarf oder aus eigenem Antrieb, bevor Sie Maßnahmen einleiten sollten Sie rechtlichen Rat einholen.
2. Hausordnung
Ihre Nachbarn musizieren in der Nacht, die Tische des Cafe in Ihrem Haus stehen weit nach Mitternacht auf der Straße und es herrscht Lärm bei den Gästen! Was sagt Ihre Hausordnung dazu, müssen Sie das hinnehmen?
3. Auszug
Sie wollen Ihre Wohnung aufgeben? Können Sie durch Stellen eines Nachmieter, früher aus dem Mietverhältnis ausscheiden? Muss alles perfekt renoviert werden? Welche Rechte haben Sie aus Ihrem Mietvertrag?
4. Mietminderung/-erhöhung
Welche Möglichkeiten bleiben dem Mieter bei Mängeln des Mietgegenstandes? Was muss zur Interessenwahrung beachtet werden? Wann darf die Miete erhöht werden? Was muss der Vermieter beachten?
5. Mietvertrag
Welche Klauseln sollte der Vertrag enthalten? Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten für mündlichen Mietverträge? Was muss bei der Untervermietung beachtet werden?
6. Betriebskosten
Welche Voraussetzungen muss eine ordnungsgemäße Abrechnung enthalten? Welche Rechte hat der Mieter, welche Rechte hat der Vermieter?
Sprechen Sie uns an. Wir kümmern uns.