Verkehrsrecht

Es "kracht" in Deutschland sehr oft auf den Straßen. In 2012 gab es 2,4 Millionen Verkehrsunfälle im Straßenverkehr, die von der Polizei aufgenommen wurden. Pro Stunde sind das 275 Unfälle - pro Minute also 5 Unfälle. Wenn Sie diesen Text gelesen haben, hat es also ca. 10 neue Unfälle (allein) im Straßenverkehr gegeben.

 

Zu einem Unfall, also ein von außen auf den Körper wirkendes plötzliches Ereignis, kann es auch auf der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg und natürlich auch in der Freizeit kommen. Hier bietet ggf. zusätzlich die gesetzliche Unfallversicherung und/oder eine private Unfallversicherung Schutz. 

 

Unfallbedingte Verletzungen im Straßenverkehr mit dem Auto und insbesondere wenn Fußgänger und Motorradfahrer beteiligt sind führen nicht selten zu dauerhaften Personenschäden bis hin zu Behinderungen und Pflegefällen, wodurch die Arbeitsfähigkeit, die Berufsfähigkeit und die Erwerbsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigt oder im schlimmsten Fall sogar gänzlich aufgehoben werden kann, was nicht selten zu dem Ausspruch einer Kündigung führt, so dass das Unfallereignis im Straßenverkehr zu einer existenziellen Bedrohung werden kann.

 

Wir sind spezialisiert auf die Durchsetzung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Ansprüche auf Schadensersatz (Erwerbsschaden, Mehrbedarf, Haushaltsführungsschaden) und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfällen.

 

Als spezialisierte Rechtsanwälte kennen wir uns nicht nur mit der "klassischen Unfallregulierung" aus, sondern auch mit den weiteren "Baustellen":

 

 

Wir übernehmen die komplette Abwicklung des Sachschadens und des Personenschadens - und behalten dabei den Überblick. Vor allem bei schweren Verletzungen wird oftmals übersehen, dass Sie vielmehr verlangen können als nur ein angemessenes Schmerzensgeld.

 

Wann ist das Schmerzensgeld der Höhe nach angemessen, was ist realistisch durchsetzbar, wenn der Unfall z. B. zu einer dauerhaften Behinderung (Invalidität) führt?

 

Sprechen Sie uns an. Wir kümmern uns.

 

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