Vertragsrecht

Im Wirtschaftsleben werden die Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmern untereinander sowie zwischen Unternehmern und Verbrauchern in wesentlichen Teilen durch Verträge geregelt. Zu nennen sind insbesondere Kauf-, Werk-, Dienstleistungs- und Leasingverträge. Unsere Tätigkeit umfasst die Ausarbeitung von Verträgen, die Prüfung von einzelnen Klauseln oder vollständigen Vertragswerken sowie die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen. Es geht dabei zum Beispiel um die Frage, welche Rechte einem Verbraucher bei Mangelhaftigkeit der Kaufsache gegenüber dem Verkäufer zustehen, wie die Inanspruchnahme aus finanzierten Geschäften oder Schadensersatzansprüche wegen Schlechterfüllung durchgesetzt oder abgewehrt werden können. Neben den vertraglichen Ansprüchen, sind Ansprüche aus Produzentenhaftung, aus unerlaubter Handlung und Abwehransprüche gegen die Verletzung höchstpersönlicher Rechte von großer Bedeutung.