Strafrecht

Rechtsanwalt Ruthmann verteidigt regelmäßig Beschuldigte in Strafverfahren, vorwiegend vor den Amts- und Landgerichten im Land Brandenburg. Rechtsanwalt Ruthmann ist aber auch oft bundesweit für seine Mandanten tätig. Dabei ist ihm das Jugendstrafrecht und dessen Besonderheiten genauso vertraut wie das Erwachsenenstrafrecht. 

 

Die Tätigkeit als Strafverteidiger beginnt mit einem ersten Gespräch in unserer Kanzlei oder einem Besuch des Mandanten in der Haftanstalt oder auch direkt nach einer Festnahme auf der Polizeiwache oder beim Ermittlungsrichter des zuständigen Amtsgerichts.

 

Im Strafverfahren gilt gerade der Grundsatz 

 

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!

 

Nach dem ersten Kontakt verschafft sich Rechtsanwalt Ruthmann einen Einblick in den aktuellen Stand der Ermittlungsakten und bespricht anschließend den weiteren Verfahrensablauf, der entweder die Einstellung des Verfahrens zum Ziel hat oder die Verteidigung in der Gerichtsverhandlung oder eine weitere rechtliche Betreuung in der Haft mit dem Ziel der frühestmöglichen Haftentlassung. 

 

Die mehrjährige Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Ruthmann auf diesem Gebiet gibt dem Mandanten die Gewähr für eine engagierte und erfolgreiche Verteidigung.